Aus der Arbeit im Rat der Stadt Leverkusen ...
Verkaufsoffene Sonntage
Ratssitzung am 11.12.1995
Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion zur Vorlage R 280/ 14.TA
(Antragsformulierung: Bernhard Marewski)
R 280, Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Leverkusen
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt,
auf der Grundlage der Mustersatzung B, § 1, der "Ausführung des Gesetzes über den Ladenschluß" (RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 5.2.1991) - Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlaß - eine Vorlage für eine Rechtsverordnung zu erstellen, nach der Verkaufssonntage möglich sind:
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlaß im Gebiet der Stadt Leverkusen
- Verkaufsoffener Sonn- oder Feiertag -
Die Stellungnahmen der örtlich zuständigen Gliederungen der betroffenen Gewerkschaften (z.B. Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen, Deutsche Angestelltengewerkschaft) sowie des Einzelhandelsverbandes, gegebenenfalls auch der Werbegemeinschaften sind einzuholen.
Begründung:
Die Ausführungen des Gesetzes über den Ladenschluß (RdErl. d. MAGS v. 5.2.1991) sehen neben dem "Verkauf bestimmter Waren an Sonntagen" auch die Möglichkeiten kommunaler Rechtsverordnungen zur "Freigabe weiterer Verkaufssonntage" sowie zur "Zulassung verlängerter Verkaufszeiten an Werktagen". Letzteres wird mit diesem Antrag nicht angesprochen und ist auch nicht beabsichtigt.
In der Vergangenheit wurde wiederholt der Wunsch von Werbegemeinschaften an die Stadt herangetragen bzw. öffentlich geäußert, "aus besonderem Anlaß" (der Erlaß sieht hier vor: "Märkte und Messen, Ausstellungen, Volksfeste, Heimatfeste oder sportliche und kulturelle Veranstaltungen") einen "verkaufsoffenen Sonntag" zu genehmigen.
Solche verkaufsoffenen Sonntage gibt es auch z.B. in den benachbarten Städten Burscheid, Leichlingen und Bergisch Gladbach.
Durch eine entsprechende Rechtsverordnung soll die Möglichkeit eingeräumt werden, entsprechend auch in Leverkusen verfahren zu können.
Die Rechtsverordnung muß dabei verbindlich festlegen, an welchem Sonn- oder Feiertag die Öffnung freigegeben wird und gegebenenfalls in welchen Bezirken.
Sollte eine bezirksbezogene Regelung getroffen werden (Zentren: Wiesdorf, Opladen und Schlebusch), so versteht es sich von selbst, daß es nicht zu zeitgleichen oder zeitnahen Überschneidungen von verkaufsoffenen Sonn- oder Feiertagen kommt.
"Treffpunkt Internet"
Schulausschuß am 4.11.1996
Antrag der CDU-Fraktion - Vorlage H 60/ 14.TA
(Antragsformulierung: Bernhard Marewski)
Angebot "Treffpunkt Internet" durch die Stadt Leverkusen
Prüfauftrag:
Wir bitten, folgenden Prüfauftrag auf die Tagesordnungen der nächstmöglichen Sitzungen der Fachausschüsse zu setzen:
Die Verwaltung stellt dar,
unter welchen räumlichen, finanziellen und zeitlichen Bedingungen den Bürgerinnen und Bürgern ein städtisches Angebot zur Nutzung des Internets (vergl. Internet-Cafés, Cybertheken o.ä.) gemacht werden kann.
Begründung:
Ungeachtet dessen, daß Diskussionen zum Thema "Internet" teilweise kontrovers geführt werden, zeigen die bisherigen Entwicklungen, daß die Beschäftigung und Auseinadersetzung mit diesem Medium weltweiter Informationen zunehmend Bedeutung gewinnt. Inzwischen gibt es z.B. auch eine Vielzahl von Veröffentlichungen, die nicht mehr in gedruckter Form erscheinen, sondern nur in einer weltumspannenden virtuellen Bibliothek.
In einem städtischen "Treffpunkt Internet" bestünde die Möglichkeit,
vor einem Kauf bzw. der entsprechenden Aufrüstung eines eigenen PCs dieses Medium kennenzulernen und zu testen,
sich (gegebenenfalls unter fachkundiger Anleitung) im Umgang mit Online-Diensten zu üben,
im Einzelfall konkrete Informationen bzw. Daten abzufragen, gegebenenfalls abzuspeichern bzw. auszudrucken,
Erfahrungen auszutauschen.
Eine entsprechende Nutzungsgebühr eines solchen städtischen Angebots wird als selbstverständlich vorausgesetzt.
Unserer Auffassung nach sind im städtischen MedienZentrum die räumlichen und technischen Voraussetzungen für die Einrichtung eines "Treffpunktes Internet" bereits jetzt grundsätzlich gegeben.
Anmerkung:
Die Stadtbibliothek Köln bietet seit dem 27.8.1996 - zunächst kostenlos - an drei Computern die Nutzung des Internets an. Die Erfahrungen einer dort vorausgegangenen sechswöchigen Erprobungsphase sowie die Nutzungsmodalitäten könnten bei einem entsprechenden Modell in Leverkusen berücksichtigt werden.
Bertelsmann-Stiftung "Stärkung von Schulen ..."
Ratssitzung am 12.5.1997
Bernhard Marewski, CDU-Fraktion,
zur Vorlage R 717 - Gemeinsames Projekt des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bertelsmann-Stiftung "Stärkung von Schulen im kommunalen und regionalen Umfeld" - Beteiligung der Stadt Leverkusen
Der falsche Weg.
Das vorliegende Projekt wurde im wesentlichen an den parlamentarischen Gremien vorbei initiiert und fortentwickelt.
Dies gilt sowohl für den Landtag NRW wie auch für die Kommune Leverkusen.
Ministerin Gabriele Behler berichtete im Ausschuß für Schule und Weiterbildung des Landtages über das Projekt zum ersten Mal am 23.10.1996 und muß sich den Vorwurf gefallen lassen, dies erst auf Anfrage getan zu haben.
Die Ministerin verwies in dieser Sitzung darauf: "Im Kreis Herford und der Stadt Leverkusen beginnen zur Zeit intensive Prozesse der Klärung und Konkretisierung sowohl bei den zu beteiligenden Schulen als auch in den verschiedenen Gremien der Schulträger."
Als Mitglied des Rates war mir davon nichts bekannt. Dies veranlaßte mich zu der bekannten Anfrage am 19.11.1996, nachdem bereits am 28.10.1997 - drei Wochen vorher - die Leverkusener Schulen über das Projekt informiert worden waren und dort "Konkretisierungsprozesse" begonnen hatten.
Obwohl man alle 6 Fragen innerhalb 1 Tages hätte beantworten können, dauerte es bis zum 28.1.1997 - also ganz 10 Wochen - zur Beantwortung der Anfrage in z.d.A.Rat.
Es ist richtig, zwar gab es vorher verschiedentliche Hinweise (z.B. "Top-Verteiler"), die Mitglieder der Ratsgremien waren nicht informiert.
Und - in der Antwort der Verwaltung ist ausdrücklich vermerkt, daß "eine weitergehende Beteiligung des Rates und seiner Ausschüsse wegen mangelnden Entscheidungsbedarfs nicht erforderlich sei" - Ende Januar 1997... immer noch nicht !
Erst als 15 Schulen - von 50 - ihre Teilnahme am Projekt erklärten - war die Zeit gekommen, mit der Vorlage R 717 die Ratsgremien überhaupt und umfassender zu informieren - nach dem Motto, jetzt gibt's kein Zurück mehr.
Meine Meinung: Gleichzeitig und im Dialog zwischen den Entscheidungsgremien des Rates und der Schulen hätte hier das Projekt erörtert werden müssen!
Umgang mit der "Denkschrift".
Dieses Projekt orientiert sich ausdrücklich an der "Denkschrift" "Zukunft der Bildung - Schule der Zukunft". Obwohl auch diese Denkschrift - der Name sagt es - zum Nachdenken anregen soll - und die Diskussion wird ja durchaus überall geführt - sollen mit diesem Projekt einzelne Elemente aus der Denkschrift herausgelöst und "modellhaft" umgesetzt werden.
Der Schulausschuß der Stadt Köln hat sich z.B. am 28.10.1996 mit dieser Denkschrift beschäftigt, am Rande auch mit dem Bertelsmann-Projekt. Die Denkschrift als solches wird begrüßt, weil sie die bildungspolitische Diskussion neu belebt. Gleichzeitig werden aber Bedenken geäußert, daß in Teilbereichen die Autonomie der Kommune gefährdet sei. Einzelne Vorschläge der Denkschrift werden als unausgegoren bezeichnet, andere "aus grundsätzlichen und pragmatischen Gründen" sogar abgelehnt.
Ergebnis: Beteiligung an der weiteren Diskussion - und Mitwirkung, "wenn Reformansätze Unterstützung verdienen".
Im wesentlichen: Abwarten - auch was das Bertelsmann-Projekt in Leverkusen anbelangt.
"Neues" mit Bertelsmann?
Was das Bertelsmann-Projekt anbelangt, so ist festzuhalten, daß die sog. Eckpunkte: Verbesserung - der päd. Arbeit, - der internen Kooperation und Führung, - der Kooperation im Umfeld, - des Ressourceneinsatzes - wirklich sehr allgemein gehalten sind - und - so unkonkret - nicht geeignet sind, darauf eine vertragliche "Vereinbarung" zu gründen (Anlage 2 der Vorlage)((gemeint ist der Vertrag zwischen der Stadt Leverkusen und der Bertelsmann-Stiftung)).
Diese Ziele sind keine neuen, sie sind auch nicht besonders innovativ. Umsetzungen sind bisher auch nicht am Reformwillen gescheitert, sondern einfach daran, daß personelle und finanzielle Ressourcen im Land und in den Kommunen nicht ausreichten.
Eine grundsätzliche Änderung dieser Situation ist in absehbarer Zeit nicht zu erkennen.
15 Leverkusener Schulen wollen sich an diesem Projekt beteiligen. Es gibt einige interessante Idee, wenngleich sie sich im Grunde genommen in ihrer Qualität nicht unterscheiden von anderen Projektideen, die an Leverkusener Schulen in den letzten Jahren angegangen wurden. In einigen Fällen entdecke ich dabei eher die Absicht, bestehende Richtlinien (endlich) umzusetzen.
Was bewegt die Bertelsmann-Stiftung unter der Führung von Reinhard Mohn, sich in dieser Weise "gesellschaftspolitisch" zu beteiligen?
Die Stiftung verweist darauf, daß bei der Gründung im Jahre 1977 "gesellschafts- und unternehmenspolitische ((=> "Unternehmenskontinuität")) Überlegungen eine gleichberechtigte Rolle" spielten.
Seit 1993 ist die gemeinnützige Stiftung größter Eigentümer des Bertelsmann-Konzerns, des 2.-größten Medienkonzern der Welt.
Niemand hat etwas dagegen, wenn sich Firmen gesellschaftspolitisch oder sozialpolitisch engagieren. Die gute Absicht soll hier auch keineswegs in Abrede gestellt werden.
Allerdings ist sorgsam zu prüfen, - ob, - in welcher Weise, - in welchem Umfang man sich auf ein solches Engagement einläßt - als Kommune
In seinem Buch "Wer beherrscht die Medien?" setzt sich Lutz Hachmeister kritisch mit den Medienkonzernen auseinander, auch mit Bertelsmann. Eine "spezifische Unternehmensphilosophie" - im positiven Sinne - wird Bertelsmann unterstellt. Es wird aber auch kritisch angemerkt, daß "Bertelsmann sich nicht davon abhalten läßt, Bündnisse mit Partnern wie Rupert Murdock zu schließen, die keinerlei ideelle Motive leiten".
Lassen Sie mich noch etwas zur Bertelsmann-Stiftung selbst sagen:
"Die Denkfabrik der Bertelsmann-Stiftung entwickelt sich zum heimlichen Bildungsministerium", dies ist in der "ZEIT" vom 2. Mai 1997 zu lesen.
Unter der Überschrift "Die Lotsen aus Gütersloh" wird zu einem anderen, aber ebenfalls bildungspolitischen Projekt Stellung bezogen, zum "Centrum für Hochschulentwicklung" (CHE):
"Steuermann des Centrums (CHE) ist die Bertelsmann-Stiftung."
"Am Standort Gütersloh [...] werden die Projekte gesteuert, unter der diskreten, aber energischen Aufsicht des Stiftervaters. Und solange der Erfolg sich einstellt, fließen die Mittel großzügig."
"((CHE)) soll eine Denkfabrik sein, ein Beratungs- und Untertützungsinstrument, das innovative Konzepte entwirft und bei ihrer Umsetzung hilft, ..."
Und zu den Konsequenzen:
"Je bedeutender der Einfluß des Centrums (CHE), desto größer auch die Neigung, freihändig Politik zu machen."
"Können eine Universität, ein Bundesland mit dem CHE Projekte umsetzen, ohne sich von dessen bildungspolitischer Grundüberzeugung abhängig zu machen? Oder anders herum: Hängt die Hilfe des CHE davon ab, ob ein Rektor, ein Wissenschaftsminister dessen Linie einhält? Diktiert das CHE, wo es langgeht?"
Folgerungen:
Alle diese Zeichen finden sich durchgängig auch in dem vorliegenden Projekt "Stärkung von Schulen" - bis zur Formulierung: "Die Federführung dieses Projektes liegt in einem "Lenkungsausschuß", in dem die Bertelsmann-Stiftung den Vorsitz hat. (Projektbeschreibung S. 9).
An dieser Stelle möchte ich aus einem Leserbrief von Gerd Josmann zitieren, (den ich persönlich nicht kenne,) der treffend formuliert hat:
"Schule ist keine Veranstaltung von Politikern und von Lehrern und erst recht nicht der Wirtschaft, sondern Schule muß sich nach den Vorgaben der Verfassung richten."
Schulpolitik ist Ländersache.
Schulpolitik muß mit der parlamentarischen Mehrheit des Landtage gemacht werden und in Richtlinien münden.
"Schulversuche" gehören mit zur Schulpolitik.
Bisher sind Entscheidungen dazu in den parlamentarischen Gremien des Landtages getroffen worden.
Mit dem vorliegenden Projekt wird dieser Weg verlassen.
Hier entwickelt sich eine außerparlamentarische Bildungspolitik!
Der "Stiftungs-Zug" scheint modern, innovativ, schnittig - er "paßt irgendwie" in das Konzept der Landesregierung - der "Zielbahnhof" bleibt vage!
Statt mit 1 Mio. "Fahrtkosten" (=> Stadt Leverkusen auf fünf Jahre) sich an dieser Fahrt zu beteiligen - anfangs wurden wir ja geködert, kostenlos mitfahren zu dürfen - sollten wir die sach- und fachgerechte Ausstattung unserer Schulen sichern und innovative Projekt an unseren Schulen - wenn - dann direkt fördern!
Die CDU-Fraktion wird dieser Vorlage nicht zustimmen,
es wird Stimmenthaltungen geben.
Ausbau der Hauptschulen
Antrag der CDU-Fraktion vom 24.4.1997
(Antragsformulierung: Bernhard Marewski)
R 731/ 14.TA, Ausbau der Hauptschulen - Auftrag an die Verwaltung zum Ablauf- und Finanzierungsplan
Antrag:
Zu den im Schulentwicklungsplan 1996-2000 angesprochenen erforderlichen bzw. "unvermeidbaren" Ausbaumaßnahmen an den GHSn Neukronenenberger Straße und Scharnhorststraße (auch unter Berücksichtigung der Nutzung des Gebäudes der früheren GHS Kerschensteinerstraße) legt die Verwaltung - rechtzeitig vor den ersten Beratungen des Schulentwicklungsplanes im Schul- sowie Bau- und Planungsausschuß am 09.06.97 - einen verwaltungsmäßig abgestimmten zeitlichen Ablaufplan sowie einen Finanzierungsplan vor.
Begründung:
Für die Hauptschulen wird spätestens zum Schuljahr 1998/1999 der Ausbaubedarf festgestellt. Um die Räumlichkeiten ab diesem Zeitraum auch zur Verfügung zu haben, mü:ssen entsprechende Planungen unmittelbar beginnen. Dazu müßten auch sofort Planungsmittel bereitgesetllt werden.
Es ist nach jahrelangen Benachteiligungen der Hauptschulen nicht mehr hinzunehmen, daß sich dort die äußeren Lernbedingungen weiter verschlechtern.
Schulentwicklungsplan 1996-2000
Ratssitzung am 30.6.1997
Bernhard Marewski, CDU-Fraktion,
zur Vorlage R 709 - Schulentwicklungsplan 1996 - 2000:
A.
Die CDU-Fraktion wird der Vorlage R 709 zustimmen mit den bereits im Schulausschuß am 9.6.1997 eingebrachten und mehrheitlich beschlossenen Ergänzungen
R 731 - Ausbaumaßnahmen an der GHS Neukronenberger Str. und der GHS Scharnhorststr. (CDU-Fraktion v. 24.4.97)
R732 - Integration behinderter Schülerinnen und Schüler in die Regelschule (SPD/ B90-Grüne v. 25.4.97)
sowie dem Auftrag aus dem Schulausschuß zur Prüfung von Ersatzmöglichkeiten zum Schulgebäude Wiembachallee unter Einbeziehung der Unterbringung der Theodor-Heuß-Realschule an einem Standort.
B.
Den Überlegungen zur Errichtung einer 3. Gesamtschule in Leverkusen erteilen wir eine klare Absage. Mit uns wird es weder eine Umwandlung des Landrat-Lucas-Gymnasiums noch der Hauptschule Neukronenberger Straße geben - und auch keiner anderen Schule in Leverkusen.
Eine bildungspolitische Diskussion will ich hier und heute in dieser Ratssitzung nicht führen; ich möchte als Sachbeitrag aber auf folgendes hinweisen:
Zur "Errichtung, Änderung und Auflösung von weiterführenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen" gibt es aktuell einen Runderlaß des Ministeriums für Schule und Weiterbildung - veröffentlicht im "Gemeinsamen Amtsblatt" vom 15.6.1997.
Danach muß festgestellt werden, daß
1. die Aufnahmekapazitäten praktisch aller Leverkusener weiterführender Schulen erschöpft sind, somit ein "Bedürfnis zur Fortführung" dieser Schulen besteht.
2. daß auch keine der Leverkusener Hauptschulen in ihrer Fortführung zur Disposition stehen kann.
Im Gegenteil, es besteht grundsätzlich dringender Bedarf für den Ausbau der GHS Görresstr. als Ganztagshauptschule. Die dafür notwendigen baulichen Maßnahmen sind - nach Auskunft der Schulverwaltung im Schulausschuß am 9.6.1997 - am Standort nicht umsetzbar.
Zum weiteren verweist der Runderlaß auf die Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und Änderung von Schulen. Darunter zählt auch die erforderliche Verwaltungs- und Finanzkraft des Schulträgers.
Es gilt heute und in den nächsten Jahren, mit den vorhandenen finanziellen Ressourcen die Leverkusener Schullandschaft zu stärken, nicht umzubauen!
C.
Wir begrüßen die Absicht der Verwaltung (Vorlage S. 3), künftig den Schulentwicklungsplan "in vereinfachter Form" "in den benötigten Zeitintervallen" fortzuschreiben. Wenn dieses so umgesetzt würde, käme dies unseren Vorstellungen entgegen, die wir bei der Diskussion des letzten Schulentwicklungplanes 1991-1995 bereits vortrugen: den Schulentwicklungsplan z.B. in Form einer Lose-Blatt-Sammlung nach Bedarf zeitnah zu aktualisieren.
Zu kritisieren ist, daß der Schulentwicklungplan 1996 - 2000 erst jetzt eingebracht wurde und zur Verabschiedung kommt, wo das Schuljahr 1997/1998 vor der Tür steht. Aktuellere Zahlen sind dabei nicht eingearbeitet worden.
Wir gehen davon aus und vertrauen darauf, daß mit dem von der Verwaltung beabsichtigten veränderten Verfahren jeweils aktuelle Entwicklungen rechtzeitig angezeigt werden, um daraus entsprechenden Handlungsbedarf zügig ableiten zu können.
5-Jahrespläne jedenfalls werden den anstehenden und notwendigen Maßnahmen im Bildungsbereich - gemeint ist hier die Bereitsstellung von "würdigem Schulraum" bei in den nächsten Jahren noch wachsenden Schülerzahlen - nicht gerecht.
D.
Über den formalen Schulentwicklungsplan hinaus werden wir uns in den kommenden Jahren wesentlich mit der Sicherung unseres Bildungsstandortes auseinandersetzen müssen. Dazu gehört neben der personellen Ausstattung durch das Land auch die materielle Ausstattung unserer Schulen, um den Anforderungen unserer Dienstleistungs- und Mediengesellschaft gerecht zu werden und unsere Schülerinnen und Schüler nicht "ahnungslos" zu entlassen.
Dies wird "kostenneutral" nicht zu haben. Darauf müssen wir uns einstellen.
Ausstattung der Schulen mit Rechnern
CDU fordert Aktionsbündnis von Stadtverwaltung, Sponsoren und Schulleiterkonferenz
Eingebracht in den Schulausschuß am 3.11.1997
Weitere Beratungen im Koordinierenden Finanzausschuß und im Rat
(Antragsformulierung: Bernhard Marewski)
Schule heißt nicht nur, welche Lerninhalte werden vermittelt und welche Lernmethoden werden angewandt, - von der ausreichenden Lehrerversorgung schon einmal ganz abgesehen -, sondern welche Ausstattung und welche Lerninstrumente können Schulen bereitstellen, damit unsere Jugend eine - auch im internationalen Vergleich bestehende - qualifizierte Ausbildung erhält und damit echte Zukunftschancen hat.
Wir müssen feststellen: Geld fehlt an allen Ecken und Enden.
Wir propagieren gleichzeitig: Schule 2000 auf dem Weg ins Informationszeitalter
Nur wie?
Einsatz neuer Medien im Unterricht!
Kann oder muß man soweit gehen, neben Lesen, Schreiben und Rechnen die Beherrschung eines PCs als "4." zu erlernende "Kulturtechnik" zu stellen?
Fest steht, daß rechnergesteuerte Prozesse in allen Lebensbereichen Einzug gehalten haben und wir eine Medienvielfalt sondergleichen haben.
Vorbereitet darauf sind wir nicht genügend: Es ist bekannt, daß höchstens 50 % der Haushalte mit Kindern über einen PC verfügt.
Wenn wir nicht wollen, daß soziale Ungleichheiten bei der Vermittlung von Qualifikationen schon in den Elternhäusern beginnen, müssen die öffentlichen Bildungsstätten materiell die Voraussetzungen schaffen, daß alle Kinder und Jugendliche die Chance haben, mit dem "Handwerkszeug PC" umzugehen und daneben auch eine möglichst umfassende Medienkompetenz vermittelt bekommen.
Moderne Medien müssen im Unterricht eingesetzt werden. Die Schulbuchverlage haben schon einiges an Lernsoftware auf den Markt gebracht, halten sich aber derzeit noch etwas zurück, wegen mangelnder technischer Ausstattung und wegen Geldmangels der Schulen.
Weltweite Kommunikation - Internet
Hier wurde mit der Aktion "Schulen ans Netz" eine wesentliche Initiative ergriffen. Aber mit der Stellung von 1 (!) Rechner ans Netz (plus DM 1.600,- Gebührenzuschuß) pro Schule hat man nur einen kleinen Stein ins Rollen gebracht. Aber immerhin! - 2/3 der weiterführenden Schulen in NRW haben davon Gebrauch gemacht (Gymnasien + Gesamtschule 91%, Realschulen 64%, Hauptschulen 53%). Dazu gibt es - und dies wird ständig ausgebaut - eine begleitende Lehrerfortbildung.
Woran es aber dann mangelt, ist eine hinreichende Ausstattung der Schulen mit Rechnern.
Bei Klassengrößen um 30 müßte in jeder weiterführenden Schule ein Computerraum mit gleicher Zahl von
(vernetzten) Rechnern zur Verfügung stehen.
Die finanziellen Mittel für eine solches Ziel können in Leverkusen in dem benötigten Umfang vorerst nicht aufgebracht werden.
Die CDU-Fraktion schlägt zur Ausstattung der Schulen mit Rechnern (inkl. Grund-Software) vor:
1. die Bereitstellung von DM 250.000,- im Haushaltsjahr 1998, und jeweils DM 250.000,- in den nachfolgenden drei Jahren (insgesamt also 1 Mio. Mark)
2. Die Einbindung von Sponsoren (z.B. dadurch, daß Hardware mit "überholten Standards" zur Verfügung gestellt wird).
3. Dazu erarbeitet die Verwaltung ein Konzept für ein »Aktionsbündnis von Stadtverwaltung, Sponsoren und Schulleiterkonferenz«.
Materielle Grundlage für die Versorgung der Schulen sind dabei die städtischen Finanzmittel sowie Sponsorenmittel (z.B. auch als Hardware, inkl. Werbung).
Die gerechte Verteilung soll durch die Einbeziehung der Schulleiter (als Vorsitzende ihrer Schulkonferenzen) in das Bündnis
gewährleistet werden.
Es wird erwartet, daß sich die Fördervereine der Schulen ergänzend angemessen an der Ausstattung ihrer Schulen mit neuen Medien beteiligen.